
Die Arbeits- und Betriebsmedizin ist eine gesetzlich verankerte (ASiG) und unverzichtbare Säule des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Deutschland. Sie dient der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Der Betriebsarzt ist ein unabhängiger, weisungsfreier Experte und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Hauptaufgaben des Betriebsarztes sind beratender und präventiver Natur:
AGESI unterstützt Sie mit branchenübergreifendem Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz – für sichere Arbeitsplätze und nachhaltigen Schutz vor Gefahren und Gesundheitsrisiken.
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AGESI unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Die Gefährdungs-beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn einer Tätigkeit vorliegen.
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Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen und Ihren Mitarbeitenden praxisnahe und fundierte Qualifizierungen im Bereich Brandschutz anzubieten. Theoretisches Wissen allein reicht im Ernstfall nicht aus. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Teilnehmer optimal auf reale Brandsituationen vorzubereiten.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Betrieb verwendete Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Laut § 3 Abs. 3 BetrSichV müssen diese Prüfungen dokumentiert und fachgerecht durchgeführt werden – zur Sicherheit der Beschäftigten und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
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Unser Portfolio vereint alle Dienstleistungen, die Sie für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb benötigen. Setzen Sie auf unsere Fachexpertise, um die dauerhafte Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und die Konformität sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen.
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Die Spielplatznorm DIN EN 1176 schreibt eine jährliche Inspektion durch qualifizierte Prüfer vor. Sie bildet die Grundlage für eine fachgerechte und sichere Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten – zum Schutz der Kinder und zur rechtlichen Absicherung der Betreiber.
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