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Arbeits- und Betriebsmedizin: Wichtigkeit und Grundlagen

Die Arbeits- und Betriebsmedizin ist eine gesetzlich verankerte (ASiG) und unverzichtbare Säule des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Deutschland. Sie dient der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Gesetzliche Grundlage

  • ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Verpflichtet den Arbeitgeber, einen Betriebsarzt (und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen –dies gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter.
  • DGUV Vorschrift 2: Konkretisiert den zeitlichen Umfang der Betreuung, angepasst an Betriebsgröße und Gefährdung.
  • ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung): Regelt, wann welche Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge) durchzuführen sind, um Mitarbeiter vor spezifischen Gefahren (z. B. Lärm, Gefahrstoffe) zu schützen.

Wichtigkeit

Der Betriebsarzt ist ein unabhängiger, weisungsfreier Experte und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

  • Für den Arbeitgeber: Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht, Minimierung von Risiken (Unfälle, Berufskrankheiten) und Senkung von Fehlzeiten durch gezielte Prävention.
  • Für den Mitarbeiter: Neutraler Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit, Früherkennung von Belastungen und individuelle Gesundheitsberatung.

Kernaufgaben

Die Hauptaufgaben des Betriebsarztes sind beratender und präventiver Natur:

  • Beratung: Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie), der Auswahl von Körperschutzmitteln und der Organisation der Ersten Hilfe.
  • Vorsorge: Durchführung der vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen (Untersuchungen und individuelle Beratungen).
  • Beobachtung: Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten zur Identifizierung von Mängeln und Vorschlag von Abhilfemaßnahmen.
  • Eingliederung: Mitwirkung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zur Unterstützung erkrankter Mitarbeiter.
  • Zusammenarbeit: Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA) und enge Kooperation mit anderen Akteuren (Sifa, Betriebsrat).

Unsere Leistungen

Arbeitssicherheit

AGESI unterstützt Sie mit branchenübergreifendem Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz – für sichere Arbeitsplätze und nachhaltigen Schutz vor Gefahren und Gesundheitsrisiken.

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Gefährdungsbeurteilung

AGESI unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Die Gefährdungs-beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn einer Tätigkeit vorliegen.

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Brandschutz

Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen und Ihren Mitarbeitenden praxisnahe und fundierte Qualifizierungen im Bereich Brandschutz anzubieten. Theoretisches Wissen allein reicht im Ernstfall nicht aus. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Teilnehmer optimal auf reale Brandsituationen vorzubereiten.

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UVV Prüfungen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Betrieb verwendete Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Laut § 3 Abs. 3 BetrSichV müssen diese Prüfungen dokumentiert und fachgerecht durchgeführt werden – zur Sicherheit der Beschäftigten und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.

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Consulting

Unser Portfolio vereint alle Dienstleistungen, die Sie für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb benötigen. Setzen Sie auf unsere Fachexpertise, um die dauerhafte Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und die Konformität sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen.

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Spielplatzprüfungen

Die Spielplatznorm DIN EN 1176 schreibt eine jährliche Inspektion durch qualifizierte Prüfer vor. Sie bildet die Grundlage für eine fachgerechte und sichere Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten – zum Schutz der Kinder und zur rechtlichen Absicherung der Betreiber.

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