
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt fest, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen müssen. Ein zentraler Bestandteil dieser Beurteilung ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei geht es darum, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu identifizieren und zu bewerten. Dieser Prozess ist essenziell, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern.
Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Schritten:
Tätigkeiten / Bereiche festlegen: Zuerst werden Tätigkeiten / Bereiche festgelegt
Gefährdungen ermitteln: Es werden alle möglichen Gefahren erfasst
Risiken bewerten: Im nächsten Schritt werden die identifizierten Gefahren bewertet, um die Höhe des Risikos einzuschätzen.
Maßnahmen festlegen: Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. S – T – O - P
Wirksamkeit überprüfen und anpassen: Die umgesetzten Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden.
Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitsprüfung müssen schriftlich dokumentiert werden.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Schritten:
Gefährdungen ermitteln: Zuerst werden alle möglichen Gefahren erfasst. Diese können vielfältig sein, wie zum Beispiel chemische Gefahren (Umgang mit Gefahrstoffen), physikalische Gefahren (Lärm, Vibrationen, Strahlung), biologische Gefahren (Mikroorganismen), psychische Belastungen (Stress, Monotonie) sowie physische Gefahren (ergonomische Mängel, unzureichende Arbeitsmittel).
Risiken bewerten: Im nächsten Schritt werden die identifizierten Gefahren bewertet, um die Höhe des Risikos einzuschätzen. Dabei wird berücksichtigt, wie wahrscheinlich ein Schaden eintritt und wie schwerwiegend die Folgen wären.
Maßnahmen festlegen: Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Dabei gilt das sogenannte STOP-Prinzip als Hierarchie der Maßnahmen:
Substitution: Gefahrstoffe oder -quellen durch ungefährlichere Alternativen ersetzen.
Technische Maßnahmen: Zum Beispiel Absauganlagen installieren oder Schutzeinrichtungen an Maschinen anbringen.
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe anpassen, Pausenregelungen festlegen oder die Arbeitszeit verkürzen.
Persönliche Schutzmittel: Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Handschuhe, Helme oder Sicherheitsschuhe.
Wirksamkeit überprüfen und anpassen: Die umgesetzten Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden. Einmalerstellte Beurteilungen sind also nicht statisch, sondern ein dynamischer Prozess, der fortlaufend angepasst wird.
Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitsprüfung müssen schriftlich dokumentiert werden. Dies dient nicht nur als Nachweis gegenüber Behörden, sondern auch als Grundlage für die interne Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter. Die Dokumentationspflicht ist besonders wichtig und umfasst die Beurteilung von Gefährdungen, wie beispielsweise bei Mutterschutz, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen.
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AGESI unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Die Gefährdungs-beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn einer Tätigkeit vorliegen.
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Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen und Ihren Mitarbeitenden praxisnahe und fundierte Qualifizierungen im Bereich Brandschutz anzubieten. Theoretisches Wissen allein reicht im Ernstfall nicht aus. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Teilnehmer optimal auf reale Brandsituationen vorzubereiten.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Betrieb verwendete Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Laut § 3 Abs. 3 BetrSichV müssen diese Prüfungen dokumentiert und fachgerecht durchgeführt werden – zur Sicherheit der Beschäftigten und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
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Unser Portfolio vereint alle Dienstleistungen, die Sie für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb benötigen. Setzen Sie auf unsere Fachexpertise, um die dauerhafte Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und die Konformität sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen.
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Die Spielplatznorm DIN EN 1176 schreibt eine jährliche Inspektion durch qualifizierte Prüfer vor. Sie bildet die Grundlage für eine fachgerechte und sichere Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten – zum Schutz der Kinder und zur rechtlichen Absicherung der Betreiber.
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